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Teilnahmebedingungen
I. Anmeldung
- Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Tritt der Teilnehmer innerhalb von 2 Wochen, jedoch spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn schriftlich zurück, entstehen ihm keine Kosten.
- Die Anmeldedaten der Teilnehmer werden gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden des Lehrgangsteilnehmers, wie auch bei späterem Eintritt in den Lehrgang, sind in der Regel die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen. Das Kündigungsrecht nach §627 BGB ist ausgeschlossen. Die Kündigung nach §626 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) ist für beide Parteien jederzeit möglich.
II. Durchführung
- Das Entwicklungszentrum GmbH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangs-Angebotes (s. Lehrgangsprospekt), behält sich jedoch Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf allerdings nicht verändert werden.
- Bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von dem Entwicklungszentrum GmbH nicht zu vertretender Gründe, behalten wir uns vor, im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Lehrgangsteilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.
III. Unterrichtsort
- Der Unterricht findet jeweils in den von dem Entwicklungszentrum GmbH festgelegten Unterrichtsräumen, zu den von der Lehrgangsleitung festgelegten Unterrichtszeiten statt. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung in einem bestimmten Unterrichtsgebäude oder -raum besteht nicht.
IV. Gebühren
- Der Teilnehmer erhält nach Kursbeginn die Rechnung von uns.
- Es gelten jeweils die dem Kurs zugeordneten Teilnahmegebühren.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmegebühren sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluß des Kurses eine Teilnahmebescheinigung.
V. Haftung
- Das Entwicklungszentrum GmbH haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Schlußbestimmung
- Änderungen der für das Entwicklungszentrum GmbH maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen gelten jeweils unmittelbar auch für das Verhältnis zwischen Lehrgangsteilnehmer und Bildungsträger. Sind einzelne Punkte der Regelung ungültig, so bleiben die übrigen in Kraft.
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